Der Bundesrat lockert die Deklarationsvorschriften befristet. (lid)

Deklarationsregeln wegen Corona gelockert

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Weil aufgrund der Corona-Krise einige Zutaten und Verpackungsmaterialien in der Lebensmittelindustrie fehlen und ersetzt werden müssen, lockert der Bundesrat während 6 Monaten die Deklarationsregeln.

Teilweise stimmen wegen der Corona-Krise die Angaben auf der Verpackung bei gewissen Lebensmitteln nicht mehr mit dem Inhalt überein, heisst es in einer Mitteilung des Bundesrates. Um die Verfügbarkeit der Produkte zu sichern und Food Waste vorzubeugen, hat der Bundesrat deshalb die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung geändert. Dies gilt ab sofort und während 6 Monaten.

Eine kurzfristige Umetikettierung wäre aufwändig und innert kurzer Fristen oft nicht realisierbar, so der Bundesrat. Deshalb werden nun Abweichungen temporär toleriert. Die betroffenen Lebensmittel müssen aber mit einem roten Kleber versehen werden. Dieser verweist auf eine Website, wo die tatsächlichen Eigenschaften des Produkts abrufbar sind. Auch über den Grund der Abweichung muss informiert werden.

Zudem sind die Ausnahmen nur erlaubt, wenn die Gesundheit in keiner Art und Weise gefährdet wird, zum Beispiel bezüglich Allergien.

Quelle: lid.ch